Änderung des Testverfahrens ab Montag, 28.02.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) wird fortgeführt. Weitere detaillierte Informationen können Sie auf der Seite des Bildungsministeriums unter diesem Link nachlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Klassenlehrer Ihres Kindes.
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