Neue Test- und Quarantäneverordnung

01 Feb 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zunächst wünschen wir allen einen guten Start ins 2. Halbjahr!

Im Zuge der Umstellung der Test- und Quarantäneverordnung ergeben sich für uns als Schule folgende Veränderungen:

Bei uns positiv im Selbsttest getestete (Wiederholungstest erfolgt in der Schule) SchülerInnen müssen nach der Abholung durch die Erziehungsberechtigten eine offizielle Teststelle aufsuchen, um eine Kontrolltestung (i.d.R. Schnelltest) durchzuführen. Sollte der Test dort positiv sein, dürfen sie am 11. Tag nach dem positiven Test zurückkehren und bringen ihr positives Testergebnis mit zur Schule. Dieses ist im Sekretariat vor dem Unterricht vorzulegen und ist mitzuführen. Es gibt keine Quarantäneverfügungen mehr von behördlicher Seite. Eine Verkürzung der Quarantäne ist am 7. Tag nach dem Positivtest möglich. Sollte dieser Test negativ sein, können die SchülerInnen dann am 8. Tag die Schule besuchen und legen beide Testergebnisse im Sekretariat vor – den Positivtest und den Negativtest vom 7. Tag. Der Impfstatus der infizierten Person spielt aktuell keine Rolle mehr! Mehr dazu können Sie auf der Internetseite des Ministeriums nachlesen: Informationen zur Quarantäneverordnung . Außerdem finden Sie unter folgendem Link eine übersichtliche Zusammenfassung zu allen Informationen zur Isolierung und Quarantäne (Stand 4.02.2022).

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind immer Ersatzmasken dabei hat!

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an den Klassenlehrer Ihres Kindes.

Herzliche Grüße vom ganzen Team der Gesamtschule