Informationen vom VPH zur Gültigkeit des Deutschlandtickets

23 Aug 2024

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden möchten wir Sie im Namen des NPH über Eckpunkte informieren, die die Gültigkeit des Deutschlandtickets betreffen: 

Alle SchülerInnen mit einer Abmeldung im KDV easyTicket zum 31.07.2024 konnten auch bis 31.07.2024 ihre Chipkarte nutzen. Diese Chipkarten müssen nicht an den NPH zurück geschickt werden.

Die Gültigkeit der Chipkarte verlängert sich automatisch, sofern der Schüler an der Schule verbleibt und die Chipkarte kann auch in diesem Schuljahr an der Schule genutzt werden. Es wird keine neue Chipkarte für Bestandsschüler ausgestellt. Die Chipkarte ist durchgehend gültig und kann daher auch in den Sommerferien genutzt werden. Nur die neu angelegten Schüler erhalten eine neue Chipkarte. Diese werden in der KW 32 gedruckt und wie gewohnt an die Schulträger zur Verteilung verschickt.

Sollten Schüler zum 31.07.2024 abgemeldet worden sein und doch an der Schule bleiben, so werden diese Schüler wie neu angelegte Schüler behandelt und die Ticktes wurden wie oben beschrieben in der KW32 gedruckt.  Die am 1. Schultag ausgehändigten Chipkarten können somit auch erst ab dem 1. Schultag (21.08.2024) genutzt werden. Laut Tarifbestimmungen ist es nicht möglich, später ausgestellte Tickets beim Verkehrsunternehmen vorzulegen, um vorher ausgestellte erhöhte Beförderungsentgelte niederzuschlagen. Die Verkehrsunternehmen fragen aktuell die Ausgabedaten der Chipkarten als Kontrolle beim NPH ab.

Schüler, die in der Zeit vom 01.08.2024 bis zum 20.08.2024 ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten haben, ihr neues Ticket allerdings erst am 1. Schultag ausgehändigt bekommen haben, können dieses daher nicht als Nachweis eines gültigen Tickets nutzen.

Wie in den vergangenen Jahren gilt auch zum Schuljahresbeginn 2024/2025 eine Kulanzregelung bzgl. nicht vorhandener Schülerfahrausweise.

Zum Schuljahr 2024/25 (Beginn 21.08.2024) gelten folgende Regelungen:

  • Mittwoch, 21.08.2024 bis einschließlich Dienstag, 27.08.2024: Schüler/innen der relevanten Altersklasse, die kein Ticket vorweisen können, müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) entrichten.
  • Mittwoch, 28.08.2024 bis Dienstag, 10.09.2024: Es wird ein EBE ausgestellt, bei nachträglicher Vorlage des Schülerfahrausweises erfolgt aber keine Nacherhebung.